AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

der iAdvise FS GmbH i.G

FN 531750k des HG Wien

[Gewerbeberechtigung:  Versicherungsvermittlung in Form „Versicherungsagent“

(GISA-Zahl: xxxxxx) sowie

gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung der Vermittlung von Lebens- & Unfallversicherungen

in der Form „Versicherungsagent“ (GISA-Zahl: xxxxxx).]

Präambel

(1) Die iAdvise FS GmbH, FN 531750k, Gertrude-Fröhlich-Sandner Straße 2-4, A-1010 Wien, (im Folgenden kurz „iAdvise“ genannt), vermittelt in der Form Versicherungsagent Versicherungen für Rechnung und im Namen von Versicherungsunternehmen (im Folgenden auch kurz: „Versicherer“)  an den Versicherungskunden (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt). Die iAdvise agiert sohin als Mehrfach-Versicherungsagent. Weiters berät die iAdvise im Rahmen der geschilderten Tätigkeit Kunden in Versicherungs- und Vermögensangelegenheiten im Rahmen der gewerblichen Vermögensberatung mit der Berechtigung der Vermittlung von Lebens- & Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent. Die Beratung erfolgt vertraglich gebunden im Namen und auf Rechnung der zu Absatz (2) angeführten Versicherungsunternehmen. Die Beratung erfolgt grundsätzlich nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die von den genannten Versicherungsunternehmen angebotenen Produkte. Die iAdvise verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die Versicherungsvermittlung in der Form „Versicherungsagent“ (GISA-Zahl: xxxxxx) sowie über die gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung der Vermittlung von Lebens- & Unfallversicherungen in der Form „Versicherungsagent“ (GISA-Zahl: xxxxxx). Der Versicherungsagent ist verpflichtet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch seine Tätigkeit die Geschäfte des Versicherungsunternehmens zu fördern. Er hat sich dabei um die Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherungsunternehmen zu bemühen. Der Versicherungsagent wird Informationen über die Risikobeurteilung beim Kunden, die ihm zukommen, soweit erforderlich und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen an das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterleiten. Der Versicherungsagent hat sowohl die Interessen des Versicherungsunternehmens als auch jene des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu wahren, wobei die Interessen des Kunden vorwiegend zu berücksichtigen sind.

(2) Die iAdvise vermittelt in der Form als Versicherungsagent Versicherungen und Bausparverträge für nachstehende Unternehmen:

Agila Haustierversicherung AG, HRB 54594, Breite Straße 6-8, 30159 Hannover Allianz Elementar Versicherungs-AG, FN 34004 g, Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien Arag SE Direktion für Österreich, FN 384736 p, Favoritenstraße 36, 1040 Wien; Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, FN 38732 i, Am Belvedere 1, 1100 Wien; Care Concept AG, HRB 8470, Am Herz-Jesu-Kloster 20, 53229 Bonn; Continentale Assekuranz Service GmbH, HRB 96716, Baierbrunner Straße 31-33, 81379 München – Vertriebsbüro: Fichtegasse 2a, 1010 Wien; D.A.S. Rechtsschutz AG, FN 53574 k, Hernalser Gürtel 17, 1170 Wien; Dialog Lebensversicherungs-AG, HRB 6589, Stadtberger Straße 99, 86157 Augsburg; DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group, FN 32002 m, Schottenring 15, 1010 Wien; Europa Lebensversicherung AG, HRB 4330, Piusstraße 137, 50931 Köln, Vertriebsbüro: Fichtegasse 2a, 1010 Wien; ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, FN 101528 g, Modecenterstraße 17, 1110 Wien; Europäische Reiseversicherung AG, FN 55418 y, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien; FWU Life Insurance Austria AG, FN 149447 a, Rivergate, Handelskai 92, 1200 Wien; GARANTA Versicherungs-AG Österreich, FN 145878 b, Moserstraße 33, 5020 Salzburg; Gothaer Lebensversicherung AG, FN 225319 b, Arnoldiplatz 1, 50969 Köln – Vertriebsbüro: Goldschmiedgasse 2/4, 1010 Wien; Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft, FN 37748 m, Herrengasse 18-20, 8010 Graz; HDI Versicherung AG, FN 91142 h, Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien; HDI Lebensversicherung AG, FN 151788 v, Dresdner Straße 91, 1200 Wien; Helvetia Versicherungen AG, FN 116899 k, Hoher Markt 10-11, 1010 Wien; InterRisk Versicherungs- AG, HRB 8043Carl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden; Janitos Versicherung AG, HRB 336562, Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg – Vertriebsbüro: Goldschmiedgasse 2, 1010 Wien; Merkur Versicherung AG, FN 38045 z, Joanneumring 22, 8010 Wien; Muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, FN 251897 m, Wirerstraße 10, 4820 Bad Ischl; NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich, FN 46082 v, Moserstraße 33, 5020 Salzburg; Österreichischen Hagelversicherung VVaG, FN 106532 s, Lerchengasse 3-5, 1080 Wien; ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, FN 282431 s, Mariannengasse 14, 1090 Wien; R + V Allgemeine Versicherung AG, FN 351083 z, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien; Tiroler Versicherung V.a.G, FN 32927 y, Wilhelm-Greil-Straße 10, 6020 Innsbruck; Start:bausparkasse AG, FN 441019 h, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien; UNIQA Österreich Versicherungen AG, FN 63197 m, Untere Donaustraße 21, 1020 Wien; VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, FN 118015 b, Münzgasse 6, 1030 Wien; VÖB DIREKT Versicherungsagentur GmbH, FN 265082 b, Gumpendorferstraße 6, 1060 Wien; Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group, FN 333376i, Schottenring 30, 1010 Wien; WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, HR B 211, Marsstraße 37, 80335 München – Vertriebsbüro: Bonygasse 40/2OG/1, 1120 Wien; Wüstenrot Versicherungs-AG, FN 34521 t, Alpenstraße 61, 5020 Salzburg; Zürich Versicherungs–AG, FN 89577 g, Schwarzenbergplatz 15, 1010 Wien

Finanzintermediationen im Wertpapierbereich erfolgen als vertraglich gebundener Vermittler für: Top Ten Investment Consulting GmbH, Garnisongasse 3, Top 4, 1090 Wien.

(3) Der Versicherungsagent erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie der Gewerbeordnung (GewO) in der jeweils gültigen Fassung, der Versicherungsvertriebsrichtlinie, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB„), der Standesregeln für Versicherungsvermittlung und einem mit dem Kunden abgeschlossenen (Berater-)Vertrag und/oder einem mit dem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsagentenvertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

(4) Die je nach Art des Geschäfts vom Versicherungsagenten zu erteilenden Informationen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt bzw. ausgehändigt, darunter gegebenenfalls insbesondere Informationsblätter, Produktvertriebsrichtlinien, Richtlinien zur Vermeidung von Interessenskonflikten und eine Geeignetheitserklärung.

  1. Geltung dieser AGB

(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen der iAdvise und dem Kunden. Sie ergänzen gegebenenfalls abgeschlossene Verträge mit dem Kunden und/oder dem Versicherer.

(2) Der Kunde stimmt zu, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und der iAdvise sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Verträgen zwischen ihm und der iAdvise zu Grunde gelegt werden.

(3) Die Tätigkeit der iAdvise wird, soweit nicht gesondert ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Österreich beschränkt.

  1. Pflichten der iAdvise

(1) Die iAdvise ist verpflichtet, für den Kunden eine – den vom Kunden angegebenen Informationen entsprechende und angemessene -Risikoanalyse zu erstellen und ein darauf aufbauendes, an die Produkte der Versicherer angepasstes angemessenes Deckungs- und/oder Vermögenskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Risikoanalyse sowie Deckungs- und/oder Vermögenskonzept auf den Angaben des Kunden sowie den der iAdvise allenfalls erteilten Informationen basieren. Unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Kunden können daher das Ausarbeiten eines angemessenen Konzepts verhindern, erschweren oder zu ungewünschten Ergebnissen führen.

(2) Die iAdvise hat den Kunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz im Rahmen der jeweiligen Versicherer zu vermitteln bzw. ein den Umständen des Einzelfalles und den Kundenwünschen angemessenes Vermögenskonzept zu erstellen. Versicherer und Kunde nehmen zur Kenntnis, dass die Wahrung seiner Interessen grundsätzlich auf die oben genannten (siehe Präambel Absatz (2)) Versicherungs- und/oder Vermögensdienstleistungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Unternehmen – aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes – nur im Falle eines ausdrücklichen gesonderten Auftrags gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.

(3) Die Tätigkeit der iAdvise (Versicherungsvermittlung in Form „Versicherungsagent“) erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl von Versicherungs- und/oder Vermögensanlageprodukten können neben der Höhe der Versicherungsprämie bzw. des aufzuwendenden Kapitals auch andere vom Kunden angegebene Faktoren und Umstände miteinbezogen werden. Auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts können als Beurteilungskriterien herangezogen werden.

  1. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die iAdvise benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in der Präambel und Punkt 2. dieser AGB beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine möglichst genaue und fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden das nach den Umständen des Einzelfalls bestmögliche Produkt des jeweiligen Versicherers vermitteln zu können. Gleiches gilt für die Beratertätigkeit der iAdvise. Aus diesem Grunde ist der Kunde verpflichtet, der iAdvise alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die iAdvise von allen Umständen, die für die beschriebenen Leistungen von Relevanz sein können, zeitgerecht zu informieren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch Mitarbeiter oder Beauftragte von iAdvise oder durch das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.

(3) Die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die iAdvise zur Grundlage der weiteren Erbringung ihrer Dienstleistungen machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtig sind.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ungedeckte Zeiträume bis zur endgültigen Annahme eines Versicherungsantrages bestehen können.

(5) Der Kunde, sofern er nicht als Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von iAdvise übermittelten Versicherungs- und sonstigen Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Unrichtigkeiten und/oder Abweichungen vom ursprünglichen (Versicherungs-)Antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls iAdvise ehestmöglich zur Berichtigung mitzuteilen.

(6) Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass eine Schadenmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- und/oder Leistungszusage eines Versicherers bewirkt.

(7) Der Kunde nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer und/oder Vermögensanlagetätiger Obliegenheiten aufgrund des jeweils anwendbaren Gesetzes (VersVG etc.) sowie des jeweiligen Vertrages und der jeweils anwendbaren vertraglichen (Versicherungs-)Bedingungen einzuhalten hat. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers bzw. zu sonstigen negativen Konsequenzen im Vertragsverhältnis führen.

  1. Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr

(1)  Als Zustelladresse des Kunden gilt die iAdvise zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Anschrift.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt iAdvise eine Haftung nur dann, wenn sie dies schuldhaft verursacht hat.

  1. Urheberrechte

(1) Der Kunde anerkennt, dass jedes von der iAdvise, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten erstellte Konzept, insbesondere eine Risikoanalyse und/oder ein Deckungskonzept, ein urheberrechtlich nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschütztes Werk darstellt. Sämtliche Verbreitungen, Vervielfältigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der iAdvise.

(2) Für den Fall einer unberechtigten Verwendung eines Konzepts nach Absatz 1 hat der Kunde iAdvise eine sofort fällige Vertragsstrafe von mindestens € 5.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch iAdvise aufgrund einer unberechtigten Verwendung, insbesondere solcher nach dem UrhG, wird hierdurch nicht berührt.

  1. Haftung

(1) Die iAdvise haftet für allfällige Sach- und/oder Vermögensschäden des Kunden – soweit dieser nicht Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist – nur im Fall des Vorsatzes oder der krass groben Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn haftet iAdvise nicht.

(2) Die Haftung der iAdvise ist, soweit gesetzlich zulässig, mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der iAdvise bzw. seiner Mitarbeiter beschränkt.

(3) Schadenersatzansprüche gegen die iAdvise müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

  1. Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Die iAdvise ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber soweit wie möglich geheim zu halten, soweit die Weitergabe nicht zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlich ist. Die iAdvise ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.

(2) Der iAdvise ist der Schutz der (personenbezogenen) Daten des Kunden ein sehr wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz etc.) sowie auf Basis der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge und der zu erbringenden Dienstleistung.

  1. Rücktrittsrechte des Kunden

(1) Nach § 3 des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ein Kunde der Verbraucher ist berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Nach § 3a des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) kann eine Kunde der Verbraucher ist, von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände in diesem Sinne sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bankverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt oder 4. der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) unterliegt.

(3) Nach § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) kann der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist und der Versicherungsnehmer darüber informiert worden ist, jedoch nicht bevor der Versicherungsnehmer folgende Informationen erhalten hat: 1. den Versicherungsschein (§ 3), 2. die Versicherungsbedingungen, 3. die Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie, soweit diese nicht im Antrag bestimmt ist, und über vorgesehene Änderungen der Prämie sowie 4. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist in geschriebener Form gegenüber dem Versicherer zu erklären. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.

Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm die der Dauer der Deckung entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Versicherungsverträge über Großrisiken gemäß § 5 Z 34 VAG 2016.

(4) Allfällige weitere Rücktrittsrechte ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Sonstige Bestimmungen

(1) Die aktuell gültigen AGB der iAdvise sind im Internet unter http://iadvise.at/agb  abrufbar.

(2) Der Kunde hat die Möglichkeit der Beschwerde über Versicherungsvermittler bei der Beschwerdestelle des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt. 1/7 Stubenring 1, A-1010 Wien (www.bmdw.gv.at).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der undurchsetzbaren, unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

(4) Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen zwischen dem Kunden und der iAdvise bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, was auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsformerfordernis selbst gilt.

(5) Die Verträge zwischen dem Kunden und der iAdvise unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisions- und/oder Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

(6) Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der iAdvise ist – mit Ausnahme von Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – jenes Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel sich der Sitz von iAdvise, derzeit A-1030 Wien, befindet. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

Fassung Mai 2020

iAdvise FS GmbH